12. Feb. 2018
Fortbildungspflicht mit revidierter Strahlenschutz-Verordnung
Die revidierte Strahlenschutzverordnung und die Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung sind seit 1.1.2018 in Kraft. Sie verpflichten jede Person, die in ihrer Arbeit mit Röntgenaufnahmen zu tun hat, zur Weiterbildung im Strahlenschutz.
Die Fakten:
- Sie haben fünf Jahre Zeit für die Weiterbildung
- Umfang acht Lektionen mit Nachweis
Kursinhalt:
- Im Sinne eines Auffrischungskurses
- Themen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt bspw: Einstelltechnik, Fehlaufnahmen vermeiden, Strahlenschutz, Bildbesprechung,
- Fehlererkennung und -behebung uvm.
Interessiert an einem Kursangebot? Gerne definieren wir mit Ihnen Kursinhalte und führen den Kurs bei Ihnen in der Praxis durch. Kontaktieren Sie uns für ein Angebot. Tel. +41 44 431 91 00.
Mehr erfahren Sie unter www.strahlenschutzrecht.ch