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Fortbildungspflicht mit revidierter Strahlenschutz-Verordnung - Schweizer Röntgen

12. Feb. 2018

Fortbildungspflicht mit revidierter Strahlenschutz-Verordnung

Die revidierte Strahlenschutzverordnung und die Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung sind seit 1.1.2018 in Kraft. Sie verpflichten jede Person, die in ihrer Arbeit mit Röntgenaufnahmen zu tun hat, zur Weiterbildung im Strahlenschutz.

Die Fakten:

  • Sie haben fünf Jahre Zeit für die Weiterbildung
  • Umfang acht Lektionen mit Nachweis

Kursinhalt:

  • Im Sinne eines Auffrischungskurses
  • Themen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt bspw: Einstelltechnik, Fehlaufnahmen vermeiden, Strahlenschutz, Bildbesprechung,
  • Fehlererkennung und -behebung uvm.

Interessiert an einem Kursangebot? Gerne definieren wir mit Ihnen Kursinhalte und führen den Kurs bei Ihnen in der Praxis durch. Kontaktieren Sie uns für ein Angebot. Tel. +41 44 431 91 00

Mehr erfahren Sie unter www.strahlenschutzrecht.ch

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